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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Pianoservice Weis UG (haftungsbeschränkt)

Gültig ab 07.03.2011

1. Beauftragung eines weiteren Frachtführers

Pianoservice Weis UG (haftungsbeschränkt)] kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung heranführen.

2. Zusatzleistungen

Pianoservice Weis UG (haftungsbeschränkt)] führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Klaviertransporteurs gegen Zahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu vergüten sind besondere, bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen. Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Absender nach Vertragsabschluß erweitert wird.

3. Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Unternehmens Pianoservice Weis UG (haftungsbeschränkt)] nicht verrechenbar.

 4. Erstattung der Umzugskosten

Soweit der Absender gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an Pianoservice Weis UG (haftungsbeschränkt)] auszuzahlen.

5. Transportsicherungen

Der Absender ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile am Transportgut fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist Pianoservice Weis UG (haftungsbeschränkt)] nicht verpflichtet.

6. Transportvorbereitung

Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, dass das Transportgut frei zugänglich ist und sich darauf/ darin keinerlei zusätzliche Dinge mehr darauf darin befinden (z. B. Lampe, Metronom, …).

Außerdem sorgt der Auftraggeber dafür, dass der Transportweg freigeräumt ist und empfindliche Auslegware (helle Teppiche, Läufer, …), sofern möglich, für den Transport entfernt oder abgedeckt wird.

7. Elektro- und Installationsarbeiten

Pianoservice Weis UG (haftungsbeschränkt)] ist, sofern nichts anderes vereinbart ist, nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.

8. Vermittlung

Transportaufträge werden von uns selbst ausgeführt und nur in Ausnahmefällen an mit uns zusammenarbeitende Subunternehmen weitervermittelt.

Die Vermittlungsleistungen beschränken sich auf die Vermittlung der Kundenanfragen an die fachmännischen Unternehmen und auf die Organisation der Aufträge. Die Vertragsbeziehungen bestehen daher hinsichtlich der vermittelten Leistung ausschließlich zwischen dem Kunden und dem vermittelten Unternehmen. Pianoservice Weis UG (haftungsbeschränkt) haftet insofern nicht für Schäden deren Ursächlichkeit beim Kooperationspartner liegt.
Kooperationspartner sowie deren angebotene Leistungen werden nur freibleibend und unter Vorbehalt der jeweiligen Verfügbarkeit vermittelt. Wir übernehmen keine Erfolgsgarantie für das Zustandekommen eines Vertrages zwischen dem vermittelten Unternehmen und dem Kunden.

In der Funktion als Vermittler schuldet Pianoservice Weis UG (haftungsbeschränkt)] dem Kunden nur die ordnungsgemäße Vermittlung, nicht die vermittelte Leistung selbst (Geschäftsbesorgungsvertrag nach §§ 675, 631 ff BGB). Das Zustandekommen des Vertrages über die Leistung selbst und dessen Inhalt richten sich nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und ggf. nach den Bedingungen des jeweiligen Vertragspartners. Auf die jeweiligen Bedingungen des Leistungserbringers oder Kooperationspartners wird ausdrücklich verwiesen.
Sittenwidrige und gesetzeswidrige Aufträge lehnen wir grundsätzlich ab. Die Kooperationspartner und Leistungserbringer sowie deren angebotene Leistungen werden nur unter Vorbehalt der jeweiligen Verfügbarkeit angeboten.

9. Aufrechnung

Gegen Ansprüche des Unternehmens Pianoservice Weis UG (haftungsbeschränkt)] ist eine Aufrechnung nur mit fälligen Gegenansprüchen zulässig, die rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind.

10. Reklamationen

Der Kunde hat die gelieferte Ware und ausgeführten Arbeiten unverzüglich nach Empfang, bzw. Fertigstellung zu überprüfen. Evtl. Mängel oder sonstige Beanstandungen sind dem ausführenden Unternehmen sofort mitzuteilen und falls vom ausführenden Unternehmen angeboten, auf einem Protokoll schriftlich festzuhalten.

11.  Haftungsausschluss

11. 1. Haftungsausschluss

Transporte die unter stark erschwerten Transportbedingungen (z. B. niedriger Treppensturz, enger Treppenaufgang, …) stattfinden und ein hohes Schadensrisiko in sich birgen, können nur unter Haftungsausschluss ausgeführt werden. Die Transporteure weisen ggf. vor Ort darauf hin.

11. 2. Haftungsausschluss

Für Schäden, welche auf Materialermüdung am Transportgut zurückzuführen sind und daraus resultierende Folgeschäden, übernimmt Pianoservice Weis UG (haftungsbeschränkt) keinerlei Haftung!

12. Abtretung

Pianoservice Weis UG (haftungsbeschränkt)] ist auf Verlangen des Ersatzberechtigten verpflichtet, die ihm aus dem von ihm abzuschließenden Versicherungsvertrag zustehenden Rechte an den Ersatzberechtigten abzutreten.

13. Stornogebühren

13.1. Stornogebühren

Pianoservice Weis UG (haftungsbeschränkt)] ist berechtigt, dem Auftraggeber Stornogebühren in Höhe von bis zu 100% des Auftragswertes, mindestens jedoch in Höhe der entstandenen Kosten/ des entstandenen Verdienstausfalls zu berechnen, wenn der Auftrag nach schriftlicher oder telefonischer Auftragserteilung aufgrund Verschulden des Auftraggebers oder dessen für den Auftrag relevanten Parteien (z. B. Käufer, Verkäufer) z.B.

· durch fehlende Anwesenheit der zuständigen Personen am Abhol-, Liefer- oder Auftragsort, falls zur Auftragsausführung erforderlich,

· Auftragsstornierung nach Auftragserteilung

oder aufgrund von Platzmangel am Abhol- oder Lieferort nicht- oder nur mit besonderen Hilfsmitteln (z. B. Möbellift, Scherenbühne, Kran, o. ä.) ausgeführt werden kann.

13.2. Stornogebühren wegen unvorhersehbarer höherer Gewalt

Sollte die Auftragsstornierung wegen unvorhersehbarer höherer Gewalt erforderlich sein, berechnet die Pianoservice Weis UG (haftungsbeschränkt) dem Auftraggeber ebenfalls Stornogebühren in Höhe von bis zu 100% des Auftragswertes, mindestens jedoch in Höhe der entstandenen Kosten/ des entstandenen Verdienstausfalls.

14. Umbuchung

 Pianoservice Weis UG (haftungsbeschränkt)] ist berechtigt dazu, dem Auftraggeber Umbuchungsgebühren in Höhe von bis zu 100% des Auftragswertes, mindestens jedoch in Höhe der entstandenen Kosten/ des in der betreffenden Kalenderwoche entstandenen Verdienstausfalls zu berechnen, wenn der Auftrag nach schriftlicher oder telefonischer Terminmitteilung von Seiten des Auftraggebers auf einen anderen Termin umgebucht wird. Vorausgesetzt letzteres ist möglich, ansonsten greift Absatz 13.1. Stornogebühren.

15. Terminverzögerungen/ Terminverschiebungen

Aufgrund unvorhersehbarer Ereignisse (z. B. Stau, Unfall, Schnee, Glätte, Fahrzeugpanne…), kann es zu Terminverzögerungen/ Terminverschiebungen kommen, welche Ihnen jedoch sobald absehbar, telefonisch oder per E-Mail bekannt gegeben werden.

16. Missverständnisse

Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisungen und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Mitarbeiter des Unternehmens Pianoservice Weis UG (haftungsbeschränkt)] hat letzterer nicht zu verantworten.

17. Nachprüfung durch den Absender

Bei Abholung des Transportgutes ist der Absender oder die mit der Herausgabe des Transportguts beauftragte Person, verpflichtet, nachzuprüfen, daß kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehengelassen wird.

18. Leihgebühren

 Pianoservice Weis UG (haftungsbeschränkt) verleiht Transportmaterialien nur, wenn es im Rahmen des Transportes notwendig ist (z. B. wenn sich am Lieferort herausstellt, dass der Flügel aufgrund vom Platzmangel nicht aufgestellt werden kann. Die Höhe der Gebühren ist abhängig vom Material und beläuft sich auf 20 - 75 Euro pro KW. Wenn Pianoservice Weis UG (haftungsbeschränkt) selbst für die Abholung der Materialien sorgen muß, können zusätzliche Kosten entstehen.

 19. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts

Der Rechnungsbetrag ist, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wurde, bei Inlandstransporten vor Beendigung der Entladung, bei Auslandstransporten vor Beginn der Verladung fällig- und in bar - oder in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Barauslagen in ausländischer Währung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten. Kommt der Absender seiner Zahlungsverpflichtung nicht nach, ist Pianoservice Weis UG (haftungsbeschränkt)] berechtigt, das Transportgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Absenders einzulagern. § 419 findet entsprechende Anwendung.

20. Lagervertrag

Im Falle der Lagerung gelten die Allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransports (ALB). Diese werden auf Verlangen des Absenders zur Verfügung gestellt.

21. Gerichtsstand

Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche aus anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk sich die vom Absender beauftragte Niederlassung des Unternehmens Pianoservice Weis UG (haftungsbeschränkt)] befindet, ausschließlich zuständig. Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, daß der Absender nach Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.

22. Alle Änderungen

Die genannten Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Regelungen wirksam.

23. Rechtswahl

Es gilt deutsches Recht.

24. Angebote Dritter

Wir distanzieren uns ausdrücklich von Angeboten Dritter auf unseren Webseiten und übernehmen für diese keinerlei Haftung und Verantwortung! 

Pianoservice Weis UG (haftungsbeschränkt)  |  info@pianoservice-weis.de Tel.: 07808/914941